

Ab dem 19. Juni 2025 müssen alle Wohnmobile, Wohnwagen und vergleichbare Campingfahrzeuge mit einer Flüssiggasanlage eine gültige Gasprüfung nachweisen. Grundlage ist § 60 der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) - mit dem Ziel, die Sicherheit beim Betrieb von Gasgeräten zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden. Im Anschluss ist alle zwei Jahre eine erneute Prüfung erforderlich.
Warum ist die Gasprüfung notwendig?
Flüssiggas wird im Campingalltag vor allem zum Kochen, Heizen und Kühlen genutzt. Undichte Stellen oder defekte Gasanlagen können jedoch zu schweren Unfällen führen – etwa durch unbemerkten Gasaustritt oder Explosionen. Die Wohnmobil Gasprüfung oder Wohnwagen Gasprüfung stellt sicher, dass die Gasleitungen und Anschlüsse dicht und unbeschädigt sind, die Geräte einwandfrei funktionieren und alle sicherheitsrelevanten Normen eingehalten werden.
Was wird während der TÜV Gasprüfung geprüft?
Die Gasprüfung Wohnwagen oder Gasprüfung Wohnmobil erfolgt durch sachkundige Prüfer (durch beispielsweise den TÜV oder Wohnmobilhändler). Es wird eine Sichtprüfung der Leitungen und Geräte durchgeführt sowie eine Dichtheits- und Funktionsprüfung mit verschiedenen Messgeräten.
Geprüft werden muss die Gasanlage (ebenfalls) in diesen drei Situationen:
- Erstprüfung vor dem ersten Gebrauch des Reisefahrzeugs
- Prüfung nach sicherheitsrelevanten Umbauten oder Reparaturen
- Prüfung bei Reaktivierung nach längerer Nichtverwendung
Für wen gilt diese Regelung?
Alle Halter von Wohnmobilen, Wohnwagen, Vans und anderen Campingfahrzeugen mit fest installierter Flüssiggasanlage sind gesetzlich zur regelmäßigen Prüfung verpflichtet. Dies gilt auch für stationären Gebrauch.
Bußgelder bei Fristversäumnis
Ab dem 19. Juni 2025 wird die regelmäßige Gasprüfung für Wohnwagen, Wohnmobile und andere Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggasanlage verpflichtend. Wer diese Prüfung nicht fristgerecht durchführen lässt, muss mit gestaffelten Bußgeldern rechnen: Bei einem Verzug von 2 bis 4 Monaten beträgt das Bußgeld 15 Euro, bei 4 bis 8 Monaten 25 Euro und bei einer Überschreitung von mehr als 8 Monaten sogar 60 Euro. Um Sanktionen zu vermeiden, sollte die Prüfung also rechtzeitig erfolgen.
Bitte beachten Sie: Die Gasprüfung gehört nicht zur regulären Hauptuntersuchung (HU), kann jedoch im Einzelfall mit durchgeführt werden, sofern kein gültiger Nachweis vorliegt.
Was kostet die Gasprüfung?
Die Prüfung kostet in der Regel zwischen 40 und 80 Euro und dauert etwa 20 bis 45 Minuten. Nach erfolgreicher Gasprüfung erhalten Sie eine gelbe Gasplakette zur Anbringung am Fahrzeug: Ein sichtbarer Nachweis bei Kontrollen!
Tipp: Wenn Sie eine zertifizierte Prüfstelle suchen, empfehlen wir die Webseiten von DVGW (Deutschen Verbands Flüssiggas) und ZKF (Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik) oder den Kontakt zu einem ADAC-Prüfzentrum: hier können Sie sich umfassend informieren und einen Prüfer in Ihrer Nähe finden.