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Mit dem Auto oder Wohnmobil nach Österreich? Das müssen Sie wissen.

Mit dem Auto oder Wohnmobil nach Österreich

Österreich ist schon seit langem ein beliebtes Urlaubsziel für die Deutschen. Das gilt nicht nur für den Skiurlaub, sondern auch für die Sommerhauptsaison, wenn sich viele Campingurlauber nach Österreich verirren. In diesem Blog finden Sie alle Informationen für einen gelungenen Campingurlaub bei den Nachbarn.

In Österreich gelten ähnliche Verkehrsregeln als bei uns in Deutschland. Einige Unterschiede bilden die Geschwindigkeitsbegrenzungen und das Immissionsgesetz-Luft.

  • Für die Bundesstraßen A (Autobahnen) und S (Schnellstraßen) benötigen Sie eine digitale oder Klebevignette.
  • Es gibt eine Winterreifenpflicht im Zeitraum vom 1. November bis 15. April des Folgejahres - bei winterlichen Fahrtverhältnissen. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm. Alternativ sind Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zulässig, jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist. Für das Fahren ohne Winterreifen droht (im Falle eines Unfalls oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer) ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro!
  • Kindern, die die Straße überkreuzen, muss immer Vorrang gewährt werden, genau wie Straßenbahnen und Fußgänger bei Kreuzungen.
  • Genau wie in Deutschland gilt auch hier, dass im Stau eine Rettungsgasse für Polizei- und Hilfsfahrzeuge gebildet werden muss.
  • Hupen ist ausschließlich erlaubt, wenn es die Sicherheit des Verkehrs erfordert. In ganz Österreich (auch in Wien!) gilt sogar ein Hupverbot. Hupen ist nur erlaubt, wenn es das einzige Mittel ist, um Gefahren von Personen abzuwenden. Das Hupverbot gilt für alle Fahrzeuge (also auch für die Fahrradklingel!).
  • Zu lautes Radio hören kann bestraft werden. Im Notfall müssen Sie beweisen, dass die Musik nur in moderater Lautstärke lief.

Bitte beachten Sie, dass in Österreich andere Tempolimits gelten. Vermeiden Sie Bußgelder im Straßenverkehr. Für manche Autobahnen (A10, A12, A13, A14) gilt nachts (22:00-05:00h) ein Tempolimit von 110 km/h. Der Umwelt zuliebe gelten streckenweise Geschwindigkeitsbegrenzungen von 100 km/h. Diese IGL-Zonen, also Zonen wo das Immissionsschutzgesetz-Luft gilt, werden durch Schilder gekennzeichnet.

innerorts außerorts Schnellstraßen Auto- bahnen
PKW und Wohnmobil bis 3.500 kg 50 km/h 100 km/h 100 km/h 130 km/h
Wohnmobil ab 3.500kg 50 km/h 70 km/h 80 km/h 80 km/h
PKW-Anhänger/Wohnwagen/ Faltcaravan bis 3.500 kg 50 km/h 100 km/h (<750 kg) - 80 km/h (>750 kg) 100 km/h 100 km/h

Wer mit dem Auto oder Wohnmobil die österreichischen Straßen befahrt, muss laut Gesetz (genau wie in Deutschland) folgende Verkehrssicherheitsartikel mitführen:

  • Verbandskasten
  • Warndreieck: Bei Autopech und Unfällen obligatorisch, wenn das Fahrzeug auf einer Straße oder auf der Autobahn stehen bleibt, oder wenn es auf einer unübersichtlichen Straße steht, bei schlechter Sicht, oder wenn es ein Verkehrshindernis auf der Fahrbahn darstellt.
  • Warnweste: Bei Autopech oder Unfällen obligatorisch für den Fahrer. Es ist aber ratsam, eine Warnweste pro Insasse mitzuführen.

Für die meisten Bundesstraßen A (Autobahnen) und S (Schnellstraßen) benötigen Sie für Fahrzeuge bis 3500 kg eine online erhältliche digitale oder Klebevignette. Der untere (Klebe-)Vignettenabschnitt gilt als Kaufbeweis, also nicht wegwerfen! Trotz Vignette kann für einige Abschnitte wie beispielsweise die Großglockner-Hochalpenstraße eine Maut anfallen. Um diese Trajekte zu erreichen, müssen Sie oft eine Mautstraße nehmen. Deshalb ist eine Vignette immer zu empfehlen, wenn Sie mit dem PKW oder dem Wohnmobil die österreichischen Straßen befahren. Für Brücken und Tunnel wird häufig (zusätzlich) eine Nutzungsgebühr verlangt.

Für Mautpassstraßen oder Sondermautstrecken bezahlen Sie bei bemannten Mautstellen mit Ihrer Kreditkarte. Bei den Automaten können Sie außerdem mit Bargeld (Münzen und Banknoten bis 20 Euro) bezahlen.

Fahrzeuge ab 3500 kg müssen mit einer GO-Box ausgestattet sein, mit der Sie auf Mautstraßen pro gefahrenen Kilometer die Maut automatisch entrichten. Eine normale Vignette ist für diese schwereren Fahrzeuge nicht erlaubt.

Auf Vorfahrtsstraßen, an unübersichtlichen Stellen, entlang Straßen mit Schienen und bei starkem Verkehr ist das Parken auf der linken Straßenseite verboten. Nur in einer Einbahnstraße können sie auch links parken.

Außerdem ist das Parken an folgenden Stellen verboten:

  • In Kurzparkzonen, die mit Schildern und blauen Markierungen auf der Straße gekennzeichnet sind.
  • In Zonen mit gelben Zickzackmarkierungen. An mit gelben geraden Linien markierten Stellen gilt sogar ein Halteverbot, genau wie die 15 m vor und nach einer Bus- oder Straßenbahnhaltestelle.

Das Hineinragen abgestellter Fahrzeuge auf Fuß- und Fahrradwege ist prinzipiell verboten. Bei Fußwegen ist es unter gewissen Voraussetzungen erlaubt, dass ein Seitenspiegel oder eine Stoßstange hineinragt. Es müssen aber 1,5 m am Fußweg frei bleiben!

Hier gibt es, genau wie in Deutschland, keine ausdrücklichen Regeln. Grundsätzlich sollte derjenige Platz machen, für den es je nach Fahrzeuggröße und den örtlichen Platzverhältnissen am einfachsten ist. Außerdem müssen leichtere Fahrzeuge wie PKWs den schwereren LKWs oder Bussen ausweichen.

In einem Tunnel muss immer das Abblendlicht eingeschaltet werden, auch wenn dieser hell beleuchtet ist!

In Österreich gilt, wie schon gesagt, vom 15. November bis zum 1. April des Folgejahres eine Winterreifenpflicht, wenn tatsächlich winterliche Straßenverhältnisse herrschen, also wenn Fahrbahnen schnee(matsch)bedeckt oder vereist sind. Es müssen vier Winterreifen mit der Bezeichnung M+S oder mit de Alpine-Symbol an den Rädern angebracht sein oder die beiden Antriebsrädern müssen mit Schneeketten versehen sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm. Es droht Ihnen im Falle eines Unfalls oder bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro! Bitte kontrollieren Sie auch bei einem Mietwagen oder Mietwohnmobil, ob die Winterausrüstung vollständig ist, da dies immer die Verantwortlichkeit des Fahrers ist.

Bei Wohnmobilen ab 3500 kg sollten sicherheitshalber im oben genannten Zeitraum zumindest die Antriebsräder mit Winterreifen ausgerüstet sein. Zusätzlich sollten geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass Schneeketten nur erlaubt sind, wenn die Fahrbahn völlig mit Eis oder Schnee bedeckt ist, damit die Fahrbahn nicht beschädigt wird. Mehr dazu finden Sie in unserem Blog Wo und wann sind Schneeketten Pflicht?

Auch in Österreich haben Sie die Pflicht, Ihr Fahrzeug von Schmutz, Schnee und Eis zu befreien. Blinker, Rücklicht, Scheinwerfer und Kennzeichen sollten, genau wie Spiegel, Autoscheiben (ein kleines Sichtfenster reicht also nicht!) und das Dach wirklich frei sein. Sonst droht ein hohes Bußgeld. Das Warmlaufenlassen des Motors ist ausdrücklich verboten.

Der Fahrer eines Fahrzeuges darf während der Fahrt kein Handy oder ähnliche Geräte wie ein Tablet oder einen E-Reader in der Hand halten. Auch nicht, wenn er im Stau stillsteht! Das gilt für alle Fahrzeuge, auch für Fahrräder! HandsFree, also freihändiges Telefonieren, ist erlaubt. Das Handy darf auch als Navi eingesetzt werden, sofern es ordentlich in einer Halterung untergebracht ist. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Ziel schon vor (und nicht während) der Fahrt eingeben!

In Österreich sind POI Pilot Blitzer- und Gefahrenwarner erlaubt. Diese warnen Sie rechtzeitig vor dem Erreichen einer gefährlichen Stelle. Sie können also ruhig eine Blitzer-App herunterladen und nutzen. Radarwarngeräte, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung gestört werden können, sind jedoch verboten.

Österreich hat mehrere Umweltzonen, die jedoch nicht für PKWs gelten. Wohnmobile bis 3500 kg werden als PKW angesehen. Die Wohnmobile ab 3500 kg auch, sofern sie als PKW zugelassen sind. Güterverkehr und PKWs bis 3500 kg benötigen in einigen Teilen Österreichs eine Umweltplakette.

Ein beladener Fahrradträger darf auf beiden Seiten nicht mehr als 20 cm überstehen. Wird das Kennzeichen am Auto von dem Fahrradträger verdeckt, dann benötigen Sie ein zusätzliches Kennzeichen. Die Lösung aus Pappe, auf der das Nummernschild notiert wurde, ist nicht erlaubt. Werden die Rücklichter vom Fahrradträger verdeckt und hat Ihr Fahrradträger keine Beleuchtung, dann benötigen Sie zusätzlich eine Lichtleiste. In Österreich ist ein Warnschild für Fahrradträger nicht obligatorisch.

Dass man bei Rot anhalten muss, und dass ein grünes Licht als Zeichen für die freie Fahrt gilt, ist in Österreich nicht anders als bei uns in Deutschland. Auch bei Gelb wird angehalten und muss die Kreuzung rasch freigemacht werden. Hinzu kommen das Grün- und Gelbblinken. Gelbblinken heißt “Achtung”. Ein viermaliges Grünblinken warnt Sie, dass die Grünphase zu Ende geht, Sie dürfen noch weiterfahren.


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